AGB

 1. ALLGEMEINES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Butterfly Moments Photography, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Von Butterfly Moments Photography (auch “Die Fotografin”) erstellte Offerten haben eine Gültigkeit von 14 Tagen.

Mit der schriftlichen Zusage bzw. der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Hochzeitsdaten werden erst nach Eingang einer Anzahlung von CHF 350.- bzw. CHF 750.- verbindlich reserviert, eine schriftliche Bestätigung gilt nicht als Zusage. Für Hochzeiten werden separate Verträge erstellt.


1.1 PRODUKTIONSAUFTRAG

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er auf Ersatz der bereits angefallen Kosten und Drittkosten. Zudem hat Butterfly Moments Photography Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für den Auftrag.

Allfällige Zusatzkosten für entstehende Gebühren, zum Beispiel Fotobewilligungen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

Sollte sich die Fotografin zu irgendeinem Zeitpunkt während des Auftrags durch den Auftraggeber oder durch mit dem Auftrag in Verbindung stehende Dritte in ihrer Person bedroht oder belästigt fühlen, ist sie zum Abbruch des Auftrags berechtigt. In diesem Falle verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Butterfly Moments Photography.


1.2 AUSWAHL UND ÜBERMITTLUNG

Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. RAW-Dateien werden dem Kunden nicht abgegeben und werden 4 Wochen nach Abgabe aller Bilder gelöscht. Die Fotografin behält sich vor, nicht ihrer Qualität entsprechende Aufnahmen auszusortieren.

Fotoshootings: Der Auftraggeber erhält die Bilder in Form einer passwortgeschützten Onlinegalerie innerhalb von 3 Wochen nach dem Auftrag in hoher Auflösung ausschliesslich im JPG-Format.

Hochzeitsreportatge: Der Auftraggeber erhält die Bilder in Form einer passwortgeschützten Onlinegalerie und auf einem USB Stick innerhalb von 6 Wochen nach dem Auftrag in hoher Auflösung ausschliesslich im JPG-Format.

Die Galerie ist befristet für 6 Monate zugänglich. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die Bilder innert der gegebenen Frist herunterzuladen und zu sichern. Eine erneute Bereitstellung der Bilder ist nach Absprache mit der Fotografin möglich und wird separat in Rechnung gestellt.


1.3 VERPFLEGUNG

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen/Hochzeiten) ist die Fotografin mit Speisen und Getränken zu versorgen und es ist ein Sitzplatz zur Verfügung zu stellen. Bei einem Abendessen kann das Diensteistermenu für die Fotografin bestellt werden.

Die gebuchten Zeiten sind fortlaufend zu verstehen und können nicht aufgeteilt werden.


2. BUCHUNG

Durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail etc.) des Kunden zu der von der Fotografin zugestellten Offerte gelten die AGB als akzeptiert. Durch die schriftliche Bestätigung der Fotografin gilt der Termin als gebucht (Ausnahme: Hochzeiten, siehe Punkt 1). Auf Wunsch wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.

Fotoshootings werden wie vereinbart durchgeführt. Es sind keine weiteren Personen ausserhalb der Abmachung zulässig. Ausnahme: Ein Erziehungsberechtigter bzw. Vormund bei Shootings mit Minderjährigen/Bevormundeten.


3. ANNULATION / NICHTERSCHEINEN / TERMINVERSCHIEBUNG

Die Termine gelten nach Unterschrift des Vertrags als fixiert und müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn storniert oder verschoben werden. Bei späteren Verschiebungen ist die Fotografin berechtigt, Stornokosten zu verrechnen.  

Für Fotoshootings gilt:

Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühren

Bis 48 Stunden vor dem Termin: 50% des gebuchten Shootings

Abmeldung innert 48 Stunden vor dem Termin bzw. keine Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings

Ersatz- bzw. Verschiebetermine werden nach Verfügbarkeit der Fotografin vergeben. Hierfür hat der Kunde eine erneute Buchungsanfrage zu stellen.

Für Hochzeitsreportagen gilt:

Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so verbleibt bei Hochzeiten die Terminreservierungsgebühr in Höhe von CHF 350.- bzw. CHF 750.- beim Auftragnehmer. Diese Anzahlung wird bei durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten. 

Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb 12 Wochen vor dem Termin werden diesem 50 % der Gesamtsumme verrechnet.


3.1. FOTOSHOOTING

Die Kunden haben pünktlich zum Termin zu erscheinen. Treffen die Kunden verspätet ein, wird die Dauer der Verspätung von der Dauer des Shootings abgezogen. Wünschen die Kunden eine Verlängerung, wird die zusätzliche Zeit von der Fotografin pro angebrochenen Stunde CHF 140.- verrechnet. Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden zu 100% in Rechnung gestellt. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Whatsapp) zu erfolgen.

Das Shooting wird wie vereinbart durchgeführt. Weitere Personen sind am Shooting nicht zulässig (siehe Punkt 2).

Bei Familienshootings gilt der kommunizierte Preis für Familien in einem Haushalt/max. 5 Personen. Wünschen die Kunden zusätzliche Personen am Shooting, verrechnet die Fotografin ab 5 Personen CHF 50.- pro zusätzliche Person. Es wird eine abschliessende Rechnung gestellt. Die Bilder werden erst nach vollständiger Bezahlung des Betrags an die Kunden weitergegeben.

Wünscht der Auftraggeber einen bestimmten Ort für das Shooting, ist er für das Einholen allfälliger Bewilligungen zuständig und hat für damit im Zusammenhang stehende Mehrkosten aufzukommen. Ist der Shooting Ort weiter als 50 km ab Gutenswil ZH entfernt, fallen die Kosten von CHF 1.- pro zusätzlicher Kilometer (hin und zurück) für den Auftraggeber an.

Für Hochzeiten gelten separate Bestimmungen, die im Vertrag zwischen Brautpaar und der Fotografin festgehalten sind.

4. HÖHERE GEWALT

Kann der Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie o.a. schwerwiegende Gründe) durch die Fotografin nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einfordern der vereinbarten Kosten und erstattet die geleistete Anzahlung zurück.

Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (siehe Beispiele oben) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren.


5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / RÜCKERSTATTUNGEN

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie zum Beispiel: Fahrtkosten, Verpflegung (sofern nicht vom Auftraggeber gestellt), Übernachtungen etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird. Die Bilder sind bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Betrags Eigentum von Butterfly Moments Photography und werden dem Auftraggeber erst nach erfolgtem Eingang der Zahlung übergeben.

Durch den Download der digitalen Produkte bzw. die Zustellung physischer Produkte erlischt das Widerspruchsrecht des Auftraggebers. Nach Download gilt das Produkt als akzeptiert und es kann keine Rückerstattung gefordert werden. Der Kunde hat das gesamte Honorar zu bezahlen.

Butterfly Moments Photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.


5.1 HOCHZEITEN

Das Brautpaar hat eine Anzahlung von CHF 350.- bzw. CHF 750.- zu leisten. Die Anzahlung gilt als Terminreservationsgebühr, ist nicht rückerstattbar und kann nicht auf andere Produkte oder Dienstleistungen von Butterfly Moments Photography angewendet werden. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet. Die Bezahlung des Restbetrags der Gesamtsumme sowie allfälliger Mehrkosten hat innert 7 Tagen nach der Hochzeit zu erfolgen. Weitere Vereinbarungen sind in einem separaten Vertrag festgehalten.


5.2 FOTOSHOOTINGS

Die Bezahlung hat innert 10 Tagen via Überweisung (Bankzahlung, Twint) zu erfolgen. Es wird eine abschliessende Rechnung gestellt, wenn das Shooting mehr als 2h dauert und oder Mehrkosten verrechnet werden müssen.


5.1 VERZUG

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung) begleicht.

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Dieser übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von CHF 10.- für die 1. Mahnung und CHF 20.-für die 2. (=letzte) Mahnung.

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts, sowie Weitere gehen zu Lasten des Auftraggebers.


6. GUTSCHEINE / SPEZIALANGEBOTE

Von Butterfly Moments Photography erstellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Es werden einzig Wertgutscheine ausgestellt. Es gelten die Preise zum Moment der Einlösung des Gutscheins, eine allfällige Differenz wird dem Einlösenden bzw. nach Absprache dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Gutscheine werden nicht an Hochzeitsreportagen angerechnet und sind somit nur für Shootings einsetzbar.


7. KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM DER FOTOGRAFIN

Die Bilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Butterfly Moments Photography. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes der Bilder und der verwendeten optischen und technischen Mittel sind daher ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf gewisse Motive. Die Bilder werden individuell nachbearbeitet, umfangreiche Retuschen sind nicht inbegriffen und müssen separat vergütet werden.

Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer separaten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.


8. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Fotografin gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / der Ware betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen, Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

Nach dem Erhalt der Bilder ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherheit der Dateien.

Es empfiehlt sich eine Sicherung des Bildmaterials auf mindestens einen weiteren Datenträger. Die Fotografin sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach Fototermin, in dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos kostenpflichtig nachbestellt werden.


9. NUTZUNGSRECHTE

Die Fotografin räumt dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte private Nutzungsrecht ein. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Für eine anderweitige Nutzung ist im Voraus die schriftliche Einverständniserklärung der Fotografin einzuholen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

Bei jeglicher unberechtigten, ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Strafe in Höhe des doppelten Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Der Auftraggeber hat bei einer privaten Weitergabe der Bilder dafür zu sorgen, dass die Empfänger über die Nutzungsrechte im Bilde sind. Eine Weitergabe an Dritte mit kommerziellem Interesse (z.B. Dienstleister) ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Entsprechende Anfragen sind an die Fotografin weiterzuleiten.

Der Auftraggeber hat die Fotografin bei einer Verwendung jederzeit als Urheberin zu kennzeichnen und wo möglich zu verlinken (“Butterfly Moments Photography”). Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitale Bearbeitung, Filter, Beschnitt o.ä. sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.


Die Fotografin ist als Urheberin berechtigt, ausgewählte Bilder der Fotoreportage für Zwecke der Eigenwerbung (Print, Social Media, Blog, Internet etc.) zu nutzen. Mit Bestätigung der AGB ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass das produzierte Material auf der Website der Fotografin veröffentlicht und für jegliche Form von Eigenwerbung für Butterfly Moments Photography genutzt wird. Zu jeder Hochzeit wird ein Blogeintrag erstellt, welche die Lieblingsfotos der Fotografin enthalten.

Sollte der Auftraggeber dieser Form von Eigenwerbung nicht zustimmen, so behält sich die Fotografin vor, eine Gebühr für die Abtretung der Nutzungsrechte von 15% des Gesamtbetrages zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Für kommerzielle Nutzungsrechte wird eine separate schriftliche Vereinbarung geschlossen.


12. DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT

Die Fotografin verpflichtet sich, Bildmaterial gegebenenfalls mit schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen.

Bei Veranstaltungen / Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen, respektive deren Erziehungsberechtigten einzuholen und haftet für dieses allein. Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten, wie Adresse oder Emailadresse an Dritte weitergegeben.


13. ABSCHLIESSENDES

Die mit Butterfly Moments Photography abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Alle Änderungen und Ergänzungen, welche die AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.


Diese AGB sind ab dem 1. März 2022 gültig und ersetzen hiermit alle früheren Versionen.